Investitionszuschuss und Förderkredite für Gebäudesanierungen
Schallschutznachweis
Der Schallschutznachweis gehört zu den bauphysikalischen Nachweisen und muss immer dann erstellt und eingereicht werden oder wenn an einem Gebäude Bauteile und Konstruktionen so verändert werden, dass auch der Schallschutz betroffen ist.
Auch bei Nutzungsänderungen von Gebäuden ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Überprüft wird die Einhaltung der Mindestanforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109.
Wann ist ein Schallschutznachweis erforderlich?
Bei Neubauten oder im Rahmen einer genehmigungspflichtigen Sanierung ist ein Schallschutznachweis gerforderlich, sofern das Gebäude unter die Regelungen der DIN 4109 fällt.
Dazu gehören:
- Mehrfamilienhäuser
- Bürogebäude
- Hotels und andere Beherbergungsgebäude
- Schulen
- Krankenhäuser
Der Schallschutznachweis ist Teil des Bauantrages und muss mit den übrigen Unterlagen bei der Baubehörde eingereicht werden.
Inhalte des Schallschutznachweises
Im Schallschutznachweis werden Konstruktionen, Materialien und Bauteilaufbauten detailliert beschrieben. Des Weiteren enthält er Beispiel- und Regelaufbauten, die für die Ausschreibung der Baumaßnahme als Grundlage dienen.