Für Eigentümer, Mieter und Käufer
Energieausweis für Gebäude
Mit dem Energieausweis kann die Effizienz von Gebäuden gemessen und verglichen werden. Die sich daraus ergebenden Informationen über die aktuellen Gegebenheiten geben Auskunft über die Energieeffizienz und sind Basis für die Ermittlung der künftigen Kosten.
Beim Energieausweis wird zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden.
Was ist ein Enegieausweis?
Der Energieausweis dient als ein Dokument um Gebäude energetisch zu bewerten. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung geregelt.
Seit dem 01. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Das GEG regelt zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte. Wenn Sie ein neues Haus bauen oder eine bestehende Immobilie, die vermietet werden soll, renovieren, muss ein Energieausweis (Bedarfsausweis) erstellt werden.
Die neue Rechtsprechung zur Klima- und Heiztechnik ist sehr detailliert und enthält sowohl Grundsätze als auch Richtlinien.
Wann besteht eine Ausweispflicht?
Als Gebäudeeigentümer und Vermieter von bestehenden Wohngebäuden mit mehr als 50 m² Nutzfläche müssen Sie bei
- Neuvermietung
- Verkauf
- Verpachtung
einen Energieausweis vorlegen.